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Ende der KIM-Verordnung Mitte 2025

GesetzesänderunG: KIM-Verordnung läuft aus

Die KIM-Verordnung läuft am 30.6.2025 aus. Ab dann können österreichische Banken neue Kredite wieder einfacher vergeben als bisher. Als Konsequenz wird ein starker Anstieg der Nachfrage am Immobilienmarkt erwartet.

Was ist die KIM-Verordnung?

Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, kurz „KIM-Verordnung“ genannt, sorgte am österreichischen Immobilienmarkt und im Bankensektor jahrelang für Ärger. Vor allem aber schränkte sie jene Menschen drastisch ein, die gerne ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen wollten. Die Verordnung schreibt vor, dass für die Kreditvergabe 20 Prozent Eigenmittel vorhanden sein müssen und die laufenden Kredittilgungen 40 Prozent des Einkommens nicht übersteigen dürfen. Auch die Laufzeit der Kredite wurde begrenzt.

Aufgrund der hohen Immobilienpreise in Österreich erfüllen jedoch viele Menschen die Anforderungen nicht. Häufig scheitert es am vorhandenen Eigenkapital. Besonders ärgerlich ist das für all jene, die zwar über ein gutes Einkommen, aber wenig Ersparnisse verfügen. Viele Betroffene geben an, das geringe Eigenkapital durch Eigenleistung im Zuge des Baus ausgleichen zu können. Doch durch die strikte Verordnung ist es für viele Menschen unmöglich, eine Finanzierung zu bekommen.

Statistiken zeigen, dass während der KIM-Verordnung die vergebenen Kreditvolumen über 50 Prozent zurückgegangen sind.

KIM-Verordnung läuft aus: Das ändert sich

Nun wurde bekannt, dass die KIM-Verordnung per 30.6.2025 auslaufen wird. Die heimischen Banken seien gut genug aufgestellt und können selbst entscheiden, welche Risiken sie eingehen möchten. Doch welche Auswirkungen hat das Ende der Verordnung, wenn Sie derzeit überlegen, eine Immobilie zu kaufen? Sehen wir uns dazu ein paar Szenarien an:

  • Leverage-Effekt für Investoren: Wer eine Wohnung zur Vermietung kaufen will, tut das meist mit möglichst geringem Eigenkapitaleinsatz. Es ist davon auszugehen, dass nach Ende der KIM-Verordnung wieder mehr Menschen Anlegerwohnungen bzw. Wohnungen zur Vermietung erwerben. Oftmals wird die Eigenkapitalquote wohl wieder – wie früher – im Bereich von 10 bis 20 Prozent liegen.
  • Der Traum vom Einfamilienhaus: Das Einfamilienhaus mit Garten ist die beliebteste Wohnform der Österreicher. Wer sich bisher keinen Hausbau leisten konnte, kann nun einen neuen Anlauf starten, um sich eine Finanzierung zu sichern.
  • Kauf einer Wohnung statt Miete zahlen: Die Mieten sind, speziell in Ballungszentren, in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Der Kauf einer Eigentumswohnung ist zwar ebenfalls teuer, aber durch die gelockerten Vorgaben dann immerhin wieder eine reale, machbare Alternative zur Miete.
  • Die Anpassungen betreffen somit praktisch alle am Immobilienmarkt. Egal, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen, ein Haus bauen oder eine Wohnung erwerben wollen.

Ende der KIM-Verordnung: Erwartete Auswirkungen

Einerseits sind es also positive Aspekte, die sich aus dem Ende der Verordnung ergeben. Mehr Menschen werden sich den Traum vom Eigenheim erfüllen können.

Andererseits ist davon auszugehen, dass die Kauf- und Baupreise durch die erhöhte Nachfrage steigen werden. Auch Nachholeffekte werden erwartet, etwa wenn jemand bereits ein Haus kaufen wollte, aber die Kriterien noch knapp nicht erfüllt hat und nun wieder problemlos, beispielsweise mit 17 Prozent Eigenkapital, einen Immobilienkredit aufnehmen kann.

Tipp: Wenn Sie schon jetzt auf Immobiliensuche sind, ist das womöglich sogar ein Vorteil. Denn noch gelten die strengeren Kreditvergabe-Vorschriften. Als Käufer haben Sie daher derzeit noch weniger Konkurrenten, als es wohl in ein paar Monaten der Fall sein wird. Wer jetzt eine Immobilie erwirbt, kann auf baldige Wertsteigerung aufgrund der erwartbaren Nachfrage-Steigerung hoffen.


Veröffentlicht am 03.12.2024

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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