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Illegale Kurzzeitvermietung in Wien

Wien Skyline der Stadt

Die touristische Vermietung von Wohnraum in Wien wurde im Sommer 2024 streng reguliert. Vermieter sollten vorsichtig agieren, um keine Strafe bezahlen zu müssen.

Kurzzeitvermietung: Handlungsbedarf bei vielen Eigentümern

Die massiven gesetzlichen Verschärfungen sind nicht zu allen Immobilienbesitzern, die ihre Wohnungen touristisch vermieten, durchgedrungen. In definierten „Wohnzonen“ wurde die touristische Vermietung völlig verboten. Ob eine Immobilie in einer solchen Zone liegt, kann über diese Karte der Stadt Wien abgefragt werden.

Erlaubt ist die Kurzzeitmiete ansonsten noch für maximal 90 Tage pro Jahr. Wer über längere Zeit damit Geld verdienen will, benötigt eine Ausnahmegenehmigung. Genau diese gilt als Stolperstein für viele Vermieter.

Der bisherige Trick der Bauträger

Findige Bauträger, die ein gesamtes Haus parifizierten, schrieben in den letzten Jahren häufig in Wohnungseigentumsverträge, dass die neuen Eigentümer der kurzfristigen Vermietung von Wohnungen zustimmen. Wer eine Wohnung erwirbt, tritt zwangsweise in den Wohnungseigentumsvertrag der Eigentümergemeinschaft ein und so sollte bis in alle Ewigkeit die touristische Vermietung erlaubt sein.

Wien: Schloss Schönbrunn und andere Sehenswürdigkeiten locken Touristen, weshalb Kurzzeitvermietung für Eigentümer interessant zu sein scheint
Wien: Schloss Schönbrunn und andere Sehenswürdigkeiten locken Touristen, weshalb Kurzzeitvermietung für Eigentümer interessant zu sein scheint

Doch genau diese Klausel reicht nun nicht mehr aus. Um eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, müssen die Miteigentümer aktiv zustimmen. Es müssen also Unterschriften gesammelt werden. Weigert sich ein Nachbar, so kann die Ausnahme nicht einmal beantragt werden.

Kurzzeitvermietung: Hunderte Anzeigen gegen Vermieter

Die Folge dieser strengen Regelung ist, dass viele Eigentümer nicht über die nötige Ausnahmegenehmigung verfügen. Manche wissen nicht, dass sie dieses Dokument benötigen und vermieten unwissend illegal. Andere nehmen das Risiko in Kauf, da sie davon ausgehen, dass ohnehin nicht alle Miteigentümer zustimmen würden. Doch diese Praktiken können teuer werden. Schon über 300 Anzeigen sind erfolgt, gab die SPÖ Wien kürzlich bekannt.

Kurzzeitmiete nur mit Zustimmung aller Miteigentümer

Wer eine Immobilie besitzt, die touristisch vermietet ist, sollte daher dringend handeln. Die Zustimmung der Miteigentümer muss eingeholt werden und ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Sollte das nicht gelingen, ist empfehlenswert, die touristische Vermietung auch tatsächlich einzustellen und die Immobilie künftig anders zu nutzen, also beispielsweise langfristig zu vermieten. Denn die Geldstrafen, die wegen unzulässiger touristischer Vermietung verhängt werden können, betragen im Wiederholungsfall bis zu 50.000 Euro.


Veröffentlicht am 06.02.2025

Hinweis zu Rechtsthemen: Sämtliche Texte wurden aufwendig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Wir können trotzdem keine Garantie für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der präsentieren Informationen gewähren. Bitte wenden Sie sich bei Rechts- und Steuerfragen stets an einen fachkundigen Anwalt oder Steuerberater.



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