Mietanbot stellen: So funktioniert es
Um in Österreich eine zu vermietende Wohnung bekommen zu können, muss dem Vermieter ein Mietanbot vorgelegt werden. Das Mietanbot stellt eine rechtlich bindende Interessensbekundung dar, die Wohnung mieten zu wollen.
Was ist ein Mietanbot?
Das Mietanbot ist typischerweise ein vorgefertigtes Formular. Es inkludiert die Daten des Objektes und alle Konditionen, die für die Anmietung relevant sind. Folgende Punkte sollten unbedingt enthalten sein:
- exakte Bezeichnung der Adresse (Anschrift + Türnummer),
- Größe der Wohnung, idealerweise mit beiliegendem Grundriss,
- Höhe der monatlichen Miete und der Betriebskosten,
- Datum des Mietbeginns,
- Befristung des Mietzeitraums.
Durch die Unterschrift am Mietanbot erklärt sich der künftige Mieter bereit, sich zur Unterzeichnung eines Mietvertrages zu jenen Konditionen zu unterschreiben, die im Mietanbot definiert wurden. Es entsteht somit ein vorvertragliches, bindendes Rechtsverhältnis.
Das Angebot, die Wohnung zu mieten, wird tatsächlich meist als „Mietanbot“ bezeichnet, seltener ist auch von einem „Mietangebote“ zu lesen. Die Begriffe werden jedoch grundsätzlich synonym verwendet.
So lässt sich ein Mietanbot befristen
Wenn Sie ein Mietanbot unterschreiben, sollten Sie nicht nur zuerst alle Daten genau prüfen, sondern Ihr Angebot auch befristen. Durch die Befristung erklären Sie, dem Angebot bis zum Ablauf der Frist zuzustimmen. Dementsprechend muss der Vermieter sich innerhalb dieser Frist entscheiden, ob er das Mietanbot annimmt. Dadurch haben Sie spätestens am Tag des Fristablaufs Klarheit darüber, ob Sie die Wohnung bekommen oder nicht.
Wichtig ist, niemals zwei verbindliche Mietangebote mit überschneidender Frist abzugeben. Denn theoretisch wäre es möglich, dass beide Angebote angenommen werden. Dann wären Sie bei zwei Wohnungen in der Pflicht, da das Angebot rechtsverbindlich ist.
Falls Sie bis zum Ablauf der Angebotsbefristung keine Antwort erhalten, sollten Sie beim Makler bzw. Vermieter nachfragen und darauf hinweisen, dass Sie das Angebot befristet hatten. Sollte seitens des Vermieters noch Interesse an Ihrem Mietanbot bestehen, können Sie ein neues Mietanbot ausfüllen oder das bisherige, beispielsweise um 24 Stunden, verlängern.
Mietanbot stellen: Ablauf
Nachdem Sie die Wohnung besichtigt haben, übergeben Makler oder Vermieter meist diverse Unterlagen mit Informationsmaterial über die Immobilie. Bei diesen Dokumenten ist üblicherweise auch ein vorgedrucktes Mietanbot dabei. Darin müssen Sie noch Ihre eigenen Daten (Name, Geburtsdatum, Ausweisnummer, etc.) angeben und die Befristung des Mietanbotes ergänzen.
Grundsätzlich wäre es auch möglich, ein Mietanbot abzugeben, bei dem Sie eine höhere oder niedrigere Miete angeben als jenen Betrag, den der Vermieter eigentlich gefordert hat. Es steht Ihnen frei beispielsweise anzubieten, dass Sie die Wohnung mieten würden, sofern die Miete X Euro pro Monat beträgt.
Das Mietanbot füllen Sie nicht vor Ort aus, sondern in Ruhe, zu Hause. Seriöse Vermieter bzw. Makler setzen Sie nicht unter Druck, das Angebot direkt zu unterschreiben. Nehmen Sie sich dafür Zeit, aber versuchen Sie, gerade bei begehrten Objekten, das Angebot möglichst zumindest binnen 24 Stunden zu übermitteln. Sie können auch beim Vermieter bzw. Makler nachfragen, bis wann das Angebot spätestens eingehen muss, um berücksichtigt zu werden.
Welches Angebot der Vermieter annimmt, bleibt ihm überlassen. Sobald er das Angebot angenommen hat, wird der Mietvertrag vorbereitet und unterschrieben. Prüfen Sie, ob alle Daten aus dem Mietanbot korrekt im Vertrag übernommen wurden. Sobald dann der Tag der Wohnungsübergabe gekommen ist, können Sie die neu angemietete Wohnung beziehen.
Das Mietanbot ist Pflicht, lässt sich aber inhaltlich gestalten
Das Mietanbot ist ein übersichtliches Formular, das die wichtigsten Eckpunkte rund um die angebotene Wohnung festhält. Die Unterschrift ist rechtsverbindlich – wenn Sie ein Mietanbot unterzeichnen und es angenommen wird, müssen Sie die Wohnung also auch tatsächlich zu den angegebenen Konditionen mieten.
Im Mietanbot können Sie auch selbst bestimmte Voraussetzungen angeben. So kann beispielsweise angeführt werden, dass das Mietanbot gilt, sofern der Vermieter noch eine neue Küche einbaut. Diese Einschränkungen werden meist als „Vorbehalte“ bezeichnet.
Befristen Sie Ihr Mietanbot unbedingt, damit Sie bis zum definierten Datum wissen, ob Sie den Zuschlag erhalten und andernfalls wieder neue Mietangebote für andere Immobilien abgeben können. Sollten Sie sich beim Ausfüllen des Mietanbotes unsicher sein, sprechen Sie mit dem Makler bzw. Vermieter oder holen Sie eventuell sogar juristischen Rat ein, bevor Sie das Dokument unterzeichnen.